CDU Neulussheim

„Gesetz verdient nicht seinen Namen!“

Landtagsabgeordneter Andreas Sturm (CDU) übt Kritik an dem „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ der Berliner Ampelkoalition / Wird zu keinen Verbesserungen kommen und greift in Planungshoheit der Länder ein

Wahlkreis Schwetzingen / Berlin. Die Berliner Ampelkoalition aus SPD, Grüne und FDP hat heute das umstrittene „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ (KHVVG) im Deutschen Bundestag verabschiedet. Scharfe Kritik kommt diesbezüglich seitens des CDU-Landtagsabgeordneten Andreas Sturm.

GRN-Klinik Schwetzingen / Foto: Nils MelkusGRN-Klinik Schwetzingen / Foto: Nils Melkus

„Dieses Gesetz wird zu keinen Verbesserungen führen, sondern die Situation unserer Krankenhäuser, gerade auch in unserer Region und im ländlichen Raum, verschlechtern. Die Ampel hatte zudem den Ländern zugesagt, dass es ein zustimmungspflichtiges Gesetz werde – daran hat sie sich nicht gehalten. Den Ländern wie auch der Opposition im Deutschen Bundestag wurden ferner Informationen vorenthalten, die angekündigte Auswirkungsanalyse wurde nicht zur Verfügung gestellt. So geht man nicht miteinander um. Dass eine Reform im Krankenhauswesen dringend notwendig ist, das ist unbestritten, aber das Werk von SPD-Gesundheitsminister Lauterbach geht völlig in die falsche Richtung. Es ist sehr bedauerlich, dass es keine Neuwahlen gibt, um die Ampelregierung davon abzuhalten, auch auf diesem Gebiet weiter Schaden anzurichten“, so Sturm.

Sturm machte deutlich, dass bei einer künftigen Krankenhausstruktur die Qualität und die Versorgung vor Ort gesichert und tatsächlich verbessert werden müsse. Hierbei gelte es, insbesondere folgende Punkte zu beachten:

1. Als erster Schritt ist eine regionalisiert betrachtete Bedarfsanalyse durchzuführen.

2. Weiter ist eine umfassende, professionelle Auswirkungsanalyse zum KHVVG vorzulegen, um für die betroffenen Akteure Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen.

3. Sehr zeitnah muss eine Brückenfinanzierung über ein Vorschaltgesetz für die Krankenhäuser sichergestellt werden, um eine unkontrollierbare kalte Strukturbereinigung, also ein Kliniksterben auch versorgungsrelevanter Häuser, noch vor dem Beginn der Umsetzung der Reform zu verhindern. (Dies hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits im letzten Jahr gefordert / BT-Drs. 20/8402).

4. Die Länder, die Krankenhausgesellschaften, die Fachverbände, die Vertreter der kommunalen Ebene und alle weiteren relevanten Akteure müssen endlich enger eingebunden werden.

5. Die Länder müssen gemäß ihrer grundgesetzlich vorgegebenen Planungshoheit adäquat bei der Krankenhausreform beteiligen und deren Zustimmung im Rahmen des Bundesratsbeschlusses eingeholt werden.

6. Der geplanten „Transformationsfonds“ mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro zur einen Hälfte aus Mitteln der Länder und zur anderen Hälfte aus Mitteln der GKV ist in der Finanzierungsweise zu überdenken und alternative Finanzierungen zu suchen / vorzunehmen.

7. Eine bedarfsorientierte, weitgehend fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung muss eingeführt werden, um ökonomische Fehlanreize zu stoppen und um die Grund- und Notfallversorgung auch im ländlichen Raum zu sichern.

8. Den Ländern ist bei der Zuteilung und bei den Strukturanforderungen der jeweiligen Leistungsgruppen mehr Instrumente der Flexibilität – je nach regionaler Situation und Bedarf – einzuräumen. Insbesondere sind Kooperationen und Verbünde von Krankenhäusern zu berücksichtigen, um langjährige Erfahrungen und erfolgreiche Spezialisierungen zu sichern.

9. Die im KHVVG geplanten und bereits gesetzlich umgesetzten Dokumentationspflichten und Bürokratieauflagen müssen auf das Mindeste sowie auf eine die Patientensicherheit fokussierte Notwendigkeit beschränken werden, um dem medizinischen Personal so mehr Zeit für die Arbeit am Patienten zu geben.