CDU Neulussheim

Neue Gewerbeflächen und faire Nutzung von Veranstaltungsräumen: CDU begrüßt Beschlüsse

Bei der Gemeinderatssitzung vom 13. März 2025 standen die Nutzungsbedingungen der Rolf-Heidemann Halle sowie des Wartesaals im Alten Bahnhofs im Mittelpunkt.

Fraktionsmitglieder der CDU NeulußheimFraktionsmitglieder der CDU Neulußheim

Nachdem Bürgermeister Kevin Weirether die Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen sowie der Zweckverbände bekannt gab, wurde die Standortuntersuchung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für potenzielle Gewerbeflächenausweisungen thematisiert. Die Verwaltung wurde mehrheitlich dazu ermächtigt, ein Planungsbüro mit der Analyse drei potenzieller Flächen zu beauftragen. Hierbei handelt es sich um die Fläche beim Hundeverein, die Fläche Noba sowie die 5. Gewann und Roteheck. Die CDU-Fraktion sprach sich geschlossen für diesen Schritt aus.

Daraufhin wurden die Nutzungsbedingungen für kulturelle Veranstaltungen in der Rolf-Heidemann-Halle sowie für das Foyer und die Küche bei Sportveranstaltungen intensiv besprochen. Ziel ist es, die Halle an Vereine und Organisationen für kulturelle Zwecke für ein bestimmtes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Ortsansässige Vereine sowie gemeinnützige Organisationen innerhalb der HoRAN Gemeinden sollen 50% weniger bezahlen müssen. Für Veranstaltungen, deren Träger im weiteren Sinne die Gemeinde Neulußheim ist und diese im öffentlichen Interesse abgehalten wird, kann die Rolf-Heidemann-Halle auch weiterhin unentgeltlich überlassen werden. Die CDU-Fraktion befürwortete das Vorhaben ausdrücklich. Fraktionsvorsitzender Thomas Birkenmaier machte deutlich, dass moderate Gebühren angemessen sind, um die Qualität und den Unterhalt der Halle zu gewährleisten: „Man sagt ja, was nix koscht, isch nix! Die Beträge sind human und vollkommen angemessen für dieses Objekt.“ Hierfür gab es im Gremium Einigkeit, sodass der Beschluss einstimmig gefasst wurde.

Gleiches galt für die Nutzungsbedingungen für den Wartesaal im Erdgeschoss des Alten Bahnhofs, welcher ebenfalls der Gemeinde Neulußheim den ortsansässigen und Lußheimer Vereinen, Parteien, Firmen sowie sonstigen Organisationen als gemeinnützige öffentliche Einrichtung für Veranstaltungen zur Verfügung steht. Privatpersonen darf diese Örtlichkeit außerdem im Rahmen einer Trauung zur Verfügung gestellt werden. Die Entgelte für Nutzung des Wartesaals im EG des Alten Bahnhofs sowie der Rolf-Heidemann-Halle können auf der Homepage der Gemeinde Neulußheim nachgelesen werden.

Vor der Schließung der öffentlichen Sitzung informierte Bürgermeister Weirether noch über eine erfreuliche Nachricht für die Feuerwehr Neulußheim: Die Gemeinde erhält eine Zuwendung in Höhe von 182.000 Euro für das Löschfahrzeug LF10 – eine wichtige Investition in den Bevölkerungsschutz.

Die CDU-Fraktion zeigt sich zufrieden mit den Ergebnissen der Sitzung und wird sich weiterhin für eine wirtschaftlich und sozial ausgewogene Entwicklung Neulußheims einsetzen.